Im Kreisschreiben KS 25 wird differenziert nach Arbeitgeberarten in:
- Unternehmen (Ziffer I)
- Allgemeines Spesenreglement
- Zusatz-Spesenreglement für leitendes Personal
- Non-Profit-Organisationen, sog. NPO’s (Ziffer II)
Spesenreglement nach Schweizer Arbeitsrecht: Genehmigte Pauschalspesen im Lohnausweis
Im Kreisschreiben KS 25 wird differenziert nach Arbeitgeberarten in: